Der Beschluss des Kreistages

" Ich freue mich sehr, dass wir mit dem Kreistagsbeschluss eine Lösung für die Sonderbucher Steige gefunden haben, welche die vielfältigen Interessen und die konstruktiven Rückmeldungen aus der Planungswerkstatt in einem hohen Maße in Einklang bringen. Es hat sich bewährt, dass wir die Bürgerschaft des Alb-Donau-Kreises über dieses Format schon zu einem ganz frühen Zeitpunkt in den Planungsprozess einbezogen haben. Damit kann die Sanierung der Steige nun angegangen werden."

Heiner Scheffold
Landrat Alb-Donau-Kreis

Bislang war die Sonderbucher Steige als Kreisstraße definiert, die im Verkehrsnetz des Alb-Donau-Kreises überörtliche Aufgaben erfüllt und entsprechend ausgebaut sein muss. Für die Sanierung der Sonderbucher Steige hätte diese Einstufung unter anderem bedeutet, dass die Straße aus Gründen der Verkehrssicherheit verbreitert werden muss und in optimalem Zustand nicht (wie von der Anwohnerschaft gefordert) ohne weiteres auf bestimmte Nutzergruppen und Geschwindigkeiten beschränkt werden kann.

 

Gutachten, die im Laufe der Voruntersuchung angefertigt wurden, ergaben aber, dass die Sonderbucher Steige eine stark lokale Bedeutung hat und vor allem für die Verbindung der Kernstadt Blaubeuren mit den Teilorten Sonderbuch und Asch wichtig ist. Dementsprechend hat die Sonderbucher Steige vorrangig den Charakter einer Gemeindeverbindungsstraße – eine Einschätzung, die der Kreistag des Alb-Donau-Kreises einstimmig teilt, wie mit dem Beschluss vom 15. Mai 2023 deutlich wurde.

 

Zuständigkeit geht an die Stadt Blaubeuren über

Durch die Umstufung zur Gemeindeverbindungsstraße ist ab dem 1. Januar 2024 die Stadt Blaubeuren als örtliche Verkehrsbehörde sowie als Straßenbaulastträger für die Trasse, von der Einmündung in die B 28 bis zur Einmündung in die K 7385 in der Ortsmitte von Sonderbuch, zuständig. 

 

Als derzeitiger Baulastträger wird der Alb-Donau-Kreis die Unterhaltungsdefizite ausgleichen und die Sonderbucher Steige in ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Bis zum Abschluss der Sanierung haftet der Landkreis für die Risiken aus dem Bauwerk. Durch die Umstufung entfallen die diversen Vorgaben, die für den Bau und Unterhalt von Kreisstraßen gelten und die Sonderbucher Steige kann entsprechend den Wünschen aus der Raumschaft Blaubeuren ohne größere Eingriffe in die Landschaft in ihrem Bestand saniert werden. Dafür werden vom Alb-Donau-Kreis die Bauwerke der Straße durch einen Ersatzneubau ersetzt und, wo nötig, Erneuerungen des Fahrbahnbelags und Verbesserungen der Entwässerung durchgeführt. Ein Eckpunktepapier, das mit der Stadt Blaubeuren abgestimmt wurde, legt die Rahmenbedingungen der Übergabe fest. Diese werden vertraglich vereinbart. Darüber besteht Sicherheit für alle Beteiligten.