Der Zeitplan
Für öffentliche Bauvorhaben gibt es klare Richtlinien, die den Planungsprozess strukturieren. Diese geben den Ablauf, Inhalt und Zeitrahmen der einzelnen Schritte vor.
Die deutschlandweit gültigen „Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau“ des Bundesministeriums für Verkehr unterscheiden vier Phasen der Umsetzung eines öffentlichen Verkehrsbauprojekts.
Öffentliche Bauvorhaben gliedern sich in vier Phasen. Aktuell befinden wir uns in der Phase der Vorplanung – und in dieser Phase noch ganz am Anfang.
Vorplanung
Bestandsaufnahme, Bürgerbeteiligung, Auswahl einer Vorzugsvariante
In der Vorplanung werden aus allen denkbaren Trassenverläufen die wirtschaftlich und umwelttechnisch sinnvollen Varianten eines Straßenbauvorhabens gesucht.
Die Varianten sind im Hinblick auf Verkehrssicherheit, Verkehrsqualität, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit gegeneinander abzuwägen. Um diese tun zu können, führt ein externes Ingenieurbüro gerade umfassende Untersuchungen durch.
Mai bis Herbst 2022
Nach dem Abschluss der Erkundungen beginnt ein Entscheidungsprozess, der über eine Planungswerkstatt einen intensiven Austausch mit der Öffentlichkeit und einen Bürgerdialog einschließt.
Anfang 2023
Die Vorplanung schließt mit der Auswahl einer Vorzugsvariante ab, deren Planung weiterverfolgt werden soll. Die Auswahl der Vorzugsvariante geschieht über einen Beschluss des Kreistages. Aus dieser Entscheidung ergibt sich das weitere Vorgehen.
Am Montag, den 13. Februar 2023, wurde in einer Sondersitzung des Kreistages ausführlich über die Ergebnisse aller Untersuchungen und über den Stand der Fachplanungen informiert. Anschließend können die Fraktionen und die Stadt Blaubeuren in die Beratungen gehen. In der Kreistagssitzung am 15. Mai 2023 soll dann über die Umsetzungsvariante entschieden werden.
Entwurf
In dieser Stufe wird die Vorzugsvariante aus der Vorplanung zu einem Vorentwurf weiterentwickelt. Alle relevanten technischen Details der Variante müssen ausgearbeitet und dargestellt werden.
Zusätzlich müssen die Qualität des Verkehrsablaufes, die Verkehrssicherheit, die Wirtschaftlichkeit, der Lärmschutz und der Naturschutz nachgewiesen werden. Diese Nachweise müssen anhand von eingeführten Regelwerken durchgeführt werden.
Genehmigung, Baurecht
In der Genehmigungsplanung wird der Feststellungsentwurf erarbeitet. Dabei werden der technische Entwurf und der landschaftspflegerische Begleitplan aus der vorherigen Planungsstufe um die Grunderwerbsunterlagen und dem Verzeichnis für die öffentlich-rechtlichen Regelungen ergänzt.
Mit dem finalen Feststellungsentwurf wird das Baurechtsverfahren durchgeführt. Bei umfangreichen Straßenbauvorhaben ist dies ein Planfeststellungsverfahren. Hier können alle Betroffenen ihre Belange vorbringen.
Ausführung
Wenn das Baurecht vorliegt, kann die Ausführungsplanung erstellt werden. Wenn alle Unterlagen erstellt sind, folgt die öffentliche Ausschreibung, die Vergabe der Leistungen und schließlich der Bau.