Umstufung der Sonderbucher Steige
Momentan ist die Sonderbucher Straße nach dem Straßengesetz als Kreisstraße eingestuft.
Kreisstraßen sind...
„Straßen, die vorwiegend dem überörtlichen Verkehr zwischen benachbarten Kreisen oder innerhalb eines Kreises dienen oder zu dienen bestimmt sind, ferner die für den Anschluss einer Gemeinde an überörtliche Verkehrswege erforderlichen Straßen."
Für Kreisstraßen gelten gewisse Rahmenbedingungen. Eine Kreisstraße in optimalem Zustand kann beispielsweise nicht ohne weiteres auf bestimmte Nutzergruppen beschränkt werden – sie ist für alle da: Für die Einheimischen und den auswärtigen Überlandverkehr. Weil Kreisstraßen auch den Schwerverkehr berücksichtigen müssen, gibt es zudem beispielsweise Vorgaben zur Ausbaubreite. Beim Aus- oder Neubau einer Kreisstraße ist außerdem ein Radweg Standard.
Rückmeldungen aus der Bürgerschaft
Im Laufe der Planungswerkstatt gingen zahlreiche Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, sowie von Ortschaftsräten, Bürgerinitiativen und Mitgliedern des Blaubeurer Gemeinderats ein, welche die starke lokale Bedeutung der Straße betonen und ihre überörtliche Verkehrsbedeutung in Frage stellen.
Ein Verkehrsgutachten bestätigt, dass überwiegend Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Blaubeuren und ihrer Ortsteile auf der Sonderbucher Steige fahren. Das spricht dafür, dass es sich bei der Sonderbucher Steige eher um eine Gemeindestraße handelt.
Aktuell prüft das Landratsamt Alb-Donau-Kreis deshalb, ob eine Umstufung zur Gemeindestraße möglich ist – vieles spricht dafür, auch eine erste Einschätzung des Regierungspräsidiums Tübingen.
Was würde eine Umstufung bedeuten?
Durch eine Umstufung zur Gemeindestraße würde die Sonderbucher Steige aus der Zuständigkeit des Alb-Donau-Kreises fallen. Die Stadt Blaubeuren wäre dann als Verkehrsbehörde zuständig.
So könnten vielen der Wünsche, die im Laufe des Verfahrens aus der Bürgerschaft geäußert wurden, entsprochen werden: Die Straße müsste nicht den Anforderungen einer Kreisstraße entsprechend und die Sonderbucher Steige könnte größtenteils unverändert erhalten werden – nur die Bauwerke würden erneuert. So würden sich die Kosten und die Planungs- und Bauzeit genauso reduzieren wie die Eingriffe in Natur und Landschaft.
Auch Geschwindigkeitsreduzierungen oder Gewichtsbeschränkungen (beispielsweise ein Durchfahrtsverbot für LKW mit einer Ausnahme für den ÖPNV) wären möglich. Durch eine Anpassung der wegweisenden Beschilderung würde der Verkehr auf der Straße geringer ausfallen als bei einem Ausbau der Kreisstraße, was letztlich auch dem Radverkehr zugutekommen wird.