FAQ – Häufig gestellte Fragen
Das öffentliche Interesse an der Planungswerkstatt "Zukunft Sonderbucher Steige" ist hoch. Das zeigen die vielen eingegangenen Fragen. Die Antworten auf häufig gestellte Fragen werden wir während des gesamten Prozesses hier veröffentlichen – natürlich anonym.
Wer kann sich für die Planungswerkstatt bewerben?
Alle Einwohnerinnen und Einwohner des Alb-Donau-Kreises. Die Gruppen der Initiativbewerbungen und der Zufallsbürgerinnen und -bürger sind bewusst Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten, um ihren Meinungen einen möglichst großen Raum zu geben.
Interessensgruppen, Träger öffentlicher Belange, (gewählte) politische Entscheidungsträgerinnen und -träger, sowie Fachleute oder Behördenvertreterinnen und -vertreter werden entweder über die Gruppe der Stakeholder oder innerhalb der Expertenanhörung in die Planungswerkstatt eingebunden.
Was ist ein(e) Zufallsbürger / Zufallsbürgerin?
Die Auswahl der Zufallsbürgerinnen und -bürger erfolgt durch das Umfragezentrum Bonn (uz Bonn). Über ein regionales Telefonregister werden Personen kontaktiert und zur Mitwirkung an der Planungswerkstatt eingeladen. Bei der Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer achtet das uz Bonn auf eine heterogene Zusammensetzung. Zu den zentralen Auswahlkriterien gehören: Geschlecht, Wohnort und Alter.
Wieso werden Zufallsbürgerinnen und -bürger in die Planungswerkstatt einbezogen?
Die Sonderbucher Steige ist eine Kreisstraße. Ganz gleich, welche Variante es wird – das Projekt „Zukunft Sonderbucher Steige“ wird über den Kreishaushalt finanziert und damit natürlich über Steuermittel aller Einwohnerinnen und Einwohner des Alb-Donau-Kreises. Der Kreishaushalt hat vielfältige Aufgaben, gleichzeitig aber ein begrenztes Volumen und es muss immer transparent sein, wofür aus welchem Grund wieviel Geld ausgegeben wurde. Deswegen ist wichtig, dass sich neben Bürgerinnen und Bürger aus der Region rund um die Steige auch Interessierte aus dem übrigen Kreisgebiet äußern und einbringen können.
Ich bin nicht Teil der Planungswerkstatt. Wie kann ich meine Idee & Hinweise dennoch einbringen?
Wir laden Sie herzlich dazu ein, uns Ihre Impulse zur Planung per E-Mail zu zuschicken (E-Mail: [email protected]). Ihre Hinweise fließen in die Sitzungen der Planungswerkstatt ein. Zusätzlich sind die öffentliche Auftaktveranstaltung (30. Mai) und die öffentliche Expertenanhörung (19. Mai) interaktiv gestaltet. Bringen Sie sich gerne ein!
Welche Rolle & Bedeutung haben die Ergebnisse aus der Planungswerkstatt für die Entscheidung des Kreistags zur Zukunft der Sonderbucher Steige?
Die Entscheidung, in welcher Form die Planung umgesetzt wird, wird vom Kreistag getroffen und hängt von vielen Faktoren ab. Zu diesen Faktoren gehören zum Beispiel: Impulse aus der Bevölkerung, von gewählten politischen Vertreterinnen und Vertretern, Gutachten und Experteneinschätzungen. Ziel der Planungswerkstatt ist es, Aspekte zu identifizieren und zu strukturieren, die bei der weiteren Planung zur Zukunft der Sonderbucher Steige eine Rolle spielen können. Die Ergebnisse der Planungswerkstatt sollen die Entscheidungsgrundlage des Kreistages erweitern. Sie sind jedoch nicht die einzige Wissensgrundlage, die dem Kreistag zur Verfügung steht
Sind die Ergebnisse der Planungswerkstatt repräsentativ für die Meinung der Bevölkerung aus dem Alb-Donau-Kreis?
Nein. Es ist auch nicht Ziel der Planungswerkstatt ein repräsentatives Bild zu erheben. Aus der empirischen Sozialforschung ist bekannt, dass sich bei vergleichbaren Beteiligungsvorhaben insbesondere die Personen einbringen, die ein hohes Interesse an dem Planungsvorhaben haben. So ist es sehr wahrscheinlich, dass die Ergebnisse der Planungswerkstatt vor allem die Interessen der Personen abbilden, die sich am Verfahren beteiligen.
Werden Bürgerinitiativen an der Planungswerkstatt beteiligt?
Ja. Alle Bürgerinnen und Bürger des Alb-Donau-Kreise können Ihre Anregungen, Ideen und Bedürfnisse rund um die Planung zur Sonderbucher Steige auf mehreren Wegen in die Planungswerkstatt einbringen. Somit auch die Bürgerinitiativen oder andere engagierte Gruppen.
Wege der Einbringung sind:
- Einbringungen per E-Mail ([email protected]): Alle uns zugesandten Informationen können Teil der inhaltlichen Diskussion der Planungswerkstatt werden. Wir laden Sie herzlich ein, diesen Weg der Beteiligung zu nutzen.
- Bürgerinitiativen und Einzelpersonen haben die Möglichkeit einmalig Impulse ins Verfahren zu geben. Ob schriftlich, vor Ort oder per Videokonferenz hängt von der Menge der interessierten Personen, die präsentieren wollen, ab und ist im Einzelfall zu klären. Eine Bürgerinitiative hat sich bereits angemeldet.
- Über die Initiativbewerbungen sowie Zufallsbürgerinnen und -bürger sind Personen z.B. aus der BI „Rettet die Sonderbucher Steige“ und solche, die den Zielen der BI nahestehen, in das Verfahren integriert. So stellen wir sicher, dass auch auf diesem Weg wertvolle Einbringungen von Bürgerinitiativen Teil des Verfahrens sind.
- Insgesamt sind bei solchen Verfahren Bürgerinitiativen durch ihr Engagement und ihre Kreativität immer besonders sichtbar. So auch im Alb-Donau-Kreis. Somit werden die Positionen von Bürgerinitiativen auch bei den Entscheiderinnen und Entscheidern (d.h. den Kreisrätinnen und Kreisräten) im besonderen Maße sichtbar.
Ziel der Planungswerkstatt ist es, Stimmen und Erfahrungen auch der weniger präsenten Bürgerinnen und Bürger sichtbar zu machen.